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Firmengesundheit

Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Gesundheit für Sie und Ihre Mitarbeiter

Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind nicht nur erfolgreicher, leistungsfähiger und konzentrierter, sie repräsentieren auch ihr Unternehmen nach Außen. Stressprävention gehört heute in jedes BGM-Portfolio, denn sie fördert nachhaltig die Resilienz ihrer Mitarbeiter. Eine gute physische und psychische Widerstandsfähigkeit beugt stressbedingten Erkrankungen vor, fördert die Leistungsfähigkeit und sorgt für mehr Wohlbefinden. Es ist also wichtig die Entspannung zu fördern. Sie kompensiert und regeneriert Überbelastung auf seelischer, geistiger und körperlicher Ebene.

Je nach den betrieblichen Möglichkeiten kann der Kurs in Ihrem Unternehmen oder in extern angemieteten Räumlichkeiten stattfinden.

Präventionstag gegen Stress und Burnout

Ich biete verschiedene Kurs- Konzepte an, die individuell auf Ihr Team gestaltet werden können. In der Regel ist eine Gruppengröße von 6 bis max. 10 Personen sinnvoll.                   

Inhalte je nach Bedarf, halbtags oder ganztags:

  • Wie Stress entsteht
  • Achtsamkeitsübungen
  • Entspannungsmethoden kennen lernen
  • Einheiten in versch. Entspannungstechniken wie Autogenes Training, Meditation, Achtsamkeit, Progressive Muskelrelaxation nach Jacobsen
  • Kreative Angebote zu Eigen- Reflexion

Kurs im Autogenen Training

Im Kurs erlernen Ihre Mitarbeiter die Grundlagen des Autogenen Trainings. Durch regelmäßiges Anwenden des Verfahrens kann die Entspannung zukünftig selbst willkürlich herbei geführt werden. Ihre Mitarbeiter werden gelassener und resilienter gegen Stress.

Abgeschlossener Kurs im Autogenen Training:

  • Kursgebühr: Erstattung durch die Krankenkasse möglich
  • Kursdauer: 8 Termine zu je 90 Minuten, 1x pro Woche
  • Anzahl der Kursteilnehmer: etwas 6 bis 10 Personen
  • Informations- und Arbeitsmaterial sind im Kurspreis enthalten

Hinweise

Im Zuge des § 3 Nr. 34 EStG wurde eine Betriebliche Gesundheitsförderung, seit 2008 eine neue Steuerbefreiung für die betriebliche Gesundheitsförderung geschaffen. Damit soll die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöht werden, die betriebsinterne Gesundheitsförderung zu stärken. Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und zielgerichtet den Anforderungen des § 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen.
Zudem müssen diese Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (keine Umwandlung von Arbeitslohn). In diesem Fall kann ein Betrag von bis zu 600 EUR je Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei bleiben. Dies sind z.B. Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention, Stressbewältigung und Stressmanagement auch für Fach- & Führungskräfte (Leitfaden Prävention S.89ff und S.91)

Kontakt

Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, vereinbaren Sie doch gerne einen Termin. Ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Preis

Aufgrund der auf das Unternehmen individuell zugeschnittenen Kurse, erhalten Sie den Preis auf Anfrage.